Fester Liefervertrag

Mit einem Teil unserer Stammkunden haben wir feste Liefer- und Abnahmeverträge abgeschlossen. Diese Lieferverträge machen immer dann Sinn, wenn ein Holzabnehmer seinen durchschnittlichen Jahresbedarf an Brennholz in etwa beziffern kann. So können Lieferengpässe abgepuffert werden, wie sie schnell während eines harten Winters oder auch im darauf folgenden Frühling, wenn jedermann dringend seinen Vorrat auffüllen muss, entstehen können. Und wir, als die Lieferanten, können die vertraglich vereinbarte Menge rechtzeitig in unseren Jahreseinschlag einbeziehen.

Ihre Vorteile auf einen Blick:
• Feste Holzpreise für einen längeren Zeitraum (in der Regel 3 Jahre)
• Feste Liefertermine, auf die Sie sich verlassen können
• Garantierte Belieferung, auch wenn es auf dem Holzmarkt mal knapp wird
• Das Holz kommt ofenfertig und auf Wunschlänge geschnitten

Ein Beispiel:
Benötigen Sie grob 20 rm pro Jahr und haben verschiedene Bezugsquellen oder auch die Möglichkeit dann und wann selbst Holz zu machen, so kann es sinnvoll sein, einen Teil des Jahresbedarfes im Voraus vertraglich abzusichern. Sie können bspw. ein Drittel des Bedarfs (ca. 6 – 7 rm) mittels eines Liefer- und Abnahmevertrages fixieren. Dann erhalten Sie jährlich von uns, zu einem vorher auf einen längeren Zeitraum (!) festgelegten Preis und bis zu einem bestimmten Datum, die vereinbarte Menge.
Grundsätzlich werden diese Liefer- und Abnahmeverträge zwar nach einem bestimmten Muster ausgestellt, aber die Konditionen sind sehr individuell (je nachdem, was Sie als Kunde benötigen).

Wenn Sie Interesse haben, kontaktieren Sie uns, lassen Sie sich beraten und ein Angebot auf den Leib schneidern.